(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Verkehrslexikon:
Sachverständigen-Gutachten
Welche Kfz.-Sachverständigen-Kosten übernimmt die
...
Ist der Geschädigte rechtsschutzversichert, so steht ihm nach den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungs-bedingungen (ARB) ein Erstattungsanspruch wegen ...
Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen bei
Bagatellschaden
Überblick: Bei einem Schaden unterhalb der Bagatellgrenze verstößt die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen mit einem Kurzgutachten bzw.
Zur Honorarhöhe des nach einem Verkehrsunfall
hinzugezogenen ...
Zur Honorarhöhe des nach einem Verkehrsunfall hinzugezogenen Kfz- Sachverständigen. Siehe auch Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen und Die ...
BeauftrAmtsgerichtung eines
Kfz-Sachverständigen bei Schaden ...
Bei einem Schaden unterhalb der BAmtsgerichtatellgrenze verstößt die BeauftrAmtsgerichtung eines Kfz-Sachverständigen mit einem Kurzgutachten bzw.
Zur Bemessung der Sachverständigenkosten an der Höhe des
...
Da es für die Sachverständigenhonorare weder eine Taxe noch eine übliche Vergütung gibt, kann der Kfz-Sachverständige sein Honorar nach billigem ...
Verordnung zur Durchführung des
Kraftfahrsachverständigengesetzes
(4) Für die Ausbildung nach Absatz 3 ist von der Technischen Prüfstelle ein Ausbildungsplan umzusetzen, der den Vorgaben eines im Verkehrsblatt vom ...
BFH-Urteil vom 10.11.1988 (IV R 63/86) BStBl. 1989 II S.
198
In der Zeit vom Jahre 1964 bis 1967 wurde er zum Kfz-Sachverständigen ausgebildet und im Oktober 1972 als Kfz-Sachverständiger öffentlich bestellt und ...
BFH-Urteil vom 18.6.1980 (l R 109/77) BStBl. 1981 II S.
118
Die Tätigkeit eines Kfz-Sachverständigen, der lediglich Gutachten über Unfallschäden und die voraussichtlichen Kosten zu deren Behebung erstellt, erfüllt die ...
Amtsgericht Siegburg Urteil vom 02.01.2016 - 113 C 191/15
...
2. Jan. 2016 ... Amtsgericht Siegburg - Bei der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen darf der Geschädigte einen ihm in seiner Lage ohne Weiteres ...