Bonn/Friedberg,
21. Juni 2017.
Eine engere Zusammenarbeit haben der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) und der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) vereinbart.
Auf der konstituierenden Sitzung des neu gewählten ZDK-Vorstands am 14. Juni in Montabaur wurde ZKF-Präsident Peter Börner einstimmig als kooptiertes Mitglied in das Spitzengremium des ZDK aufgenommen.
Die beiden Verbände haben zahlreiche Schnittstellen, etwa bei der Unfallinstandsetzung, den Ausbildungsinhalten oder der zukünftigen Branchenentwicklung. Bereits seit Jahren sind einige Ausschüsse gegenseitig besetzt und leisten dadurch wertvolle Arbeit für beide Verbände.
Laut ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk könne das Kfz-Gewerbe insbesondere beim Themenfeld Karosseriearbeiten vom Know-how des ZKF profitieren.
„Durch den regelmäßigen Meinungsaustausch auf Vorstandsebene können beide Verbände gemeinsame Themen noch stärker fokussieren und bei der Umsetzung mit doppelter Stimme sprechen“, so Hülsdonk.
ZKF-Präsident Börner zeigte sich erfreut über das Angebot, das er sehr gerne angenommen habe: „Es ist für den ZKF in seiner weiteren Entwicklung eine richtungsweisende Ergänzung. Der ZKF wird durch die Kooption in der Branche noch besser vernetzt und gewinnt wesentliche Informationen hinzu, wodurch ein reger Wissensaustausch zwischen den unterschiedlichen Schwerpunkten beider Verbände möglich wird. Ebenso profitieren die ZDK- und die ZKF-Mitglieder durch weitere zusätzliche Leistungen“.
In der täglichen Reparatur-Praxis kommt es häufig zwischen den Kfz-Sachverständigen und den Werkstätten zu Missverständnissen darüber, was konkret die Leistungen eines Sachverständigen sind und welche Unterstützung der Sachverständige bei Meinungsverschiedenheiten mit den Versicherern bieten sollte.
Hierzu hat der BVSK mit seiner Veröffentlichung in der Fachzeitschrift „Der Kfz-Sachverständige“ (2/2017) zum Thema „Die Pflichten des Kfz-Sachverständigen aus Sicht der Kfz-Betriebe“ klar Stellung bezogen.
Geschäftsführer und Rechtsanwalt Elmar Fuchs hat hier einen entscheidenden Beitrag zur Aufklärung geleistet. Die IFL unterstützt die Aussagen des BVSK und gibt diesen inhaltlich unverändert wieder.